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Geschenke an Ärzte

Unlauterer Wettbewerb: Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gebiete es, dass der Mediziner bei der Verschreibung von Medikamenten sich allein von den Interessen des Kranken leiten lassen. Dies entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil. In dem Verfahren ging es um ein Pharma-Unternehmen, das Ärzten Informationen externer Unternehmensberater kostenlos und einen Wasserspender um mehrere hundert Euro billiger angeboten hatte.

Sachverhalt: Geklagt hatte dagegen ein Verband von Arzneimittelherstellern, der sich mit der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten beschäftigt. Die Angebote der beklagten Firma hielt der Verband für unlauter. Die Ärzte würden dadurch motiviert, als Gegenleistung die Medikamente des Unternehmens zu verschreiben, lautete sein Argument. Die Pharmafirma bestritt hingegen eine Beeinflussbarkeit der Ärzte. Außerdem gelte das Verbot von Geschenken im Heilmittelwerbegesetz nur für direkt auf das Produkt bezogene Werbung, nicht aber für reine Imagewerbung. Das Landgericht München sah dies nicht so und verbot dem Unternehmen dennoch solche und ähnlich gelagerte Lockangebote.

Stand: 15. Februar 2008

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