Ärztenews

Reform des Erbschaftsteuerrechts

Erben und Schenken wird erheblich teurer ...mehr

Software für die Arztpraxis

Vorsicht vor wettbewerbswidrigen Programmelementen ...mehr

USt-Pflicht für ärztliche Gutachten

Jetzt höchstrichterlich entschieden ...mehr

Einkünfte von Chefärzten aus wahlärztlichen Leistungen

Neuer Erlass der Finanzverwaltung soll Klarheit schaffen ...mehr

Geschenke an Ärzte

Verbot durch das Landgericht München ...mehr

Software für die Arztpraxis

Gutscheine für Apotheken: Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 14.2.2006) hat entschieden, dass es Ärzten  nicht gestattet ist, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte und Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen. Auch die Aushändigung eines Gutscheins durch einen  Arzt  sei standeswidrig.

Sachverhalt: Im zu entscheidenden Fall hatte ein Softwarehersteller in einem Programm für  Ärzte  ein Modul eingebaut, welches es dem Arzt ermöglichte, Gutscheine für eine bestimmte Versandapotheke auszudrucken.

Das OLG verbot den Vertrieb dieser Software als wettbewerbswidrig, weil es nach der Berufsordnung für Ärzte verboten sei, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken zu verweisen.

Stand: 15. Februar 2008

Home
Sitemap
Kontakt
Schraege
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Tuttlingen 78532 Tuttlingen | Waaghausstraße 21 | Deutschland Work Tel: Work+49 7461 9 66 10 60 | Fax: Fax+49 7461 9 66 10 66 |
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Schwenningen 78054 VS-Schwenningen | Kronenstraße 34 | Deutschland Work Tel: Work+49 7720 6 46 70 | Fax: Fax+49 7720 6 46 33 |
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Dietmar von Döllen, Steuerberatung Webdesign