Ärztenews

Ärztinnen und Ärzten drohen als „Besserverdiener“ neue Steuererhöhungen

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht „BVerfG“ hat in einem aktuellen Urteil vom 13.2.2008 (Az 2 BvL 1/06) die Bundesregierung dazu aufgefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung neu zu regeln. „Auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall können Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein“, so die Verfassungsrichter.

Geplante Steueränderungen

Zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben denkt man in Berlin nach inoffiziellen Informationen gerade darüber nach, besonders solche Steuervergünstigungen wegfallen zu lassen, die vor allem Besserverdienern nutzen. Andererseits will man, um die Entlastungen für breite Bevölkerungsschichten akzeptabel zu machen, den Eingangssteuersatz von 15 % senken.

Gewerbesteuer für Freiberufler.

Was Ärzte und Ärztinnen mit selbstständigen Praxen aber besonders betrifft: Es wird auch wieder einmal über eine Gewerbesteuer für Freiberufler nachgedacht.

Übergangsregelung

Die Neuregelungen werden allerdings erst ab 2010 gelten, da das BVerfG eine Fortgeltung des für verfassungswidrig erklärten Sonderausgabenabzugs bis zum 31.12.2009 angeordnet hat. Dies sei aus Gesichtspunkten „einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung“ notwendig. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ärztinnen und Ärzte den gegenwärtig geltenden beschränkten Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (bis maximal 2.400 € pro Kalenderjahr oder günstigere „alte Höchstbetragsregelung“) noch bis einschließlich 2009 hinnehmen müssen. Ob Steuererhöhungen schon vorher drohen, bleibt abzuwarten.

Stand: 15. August 2008

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