Ärztenews

Altersgrenze für Ärzte auf dem Prüfstand

Streitgegenstand

Verhandlungsthema vor dem Sozialgericht Dortmund war die Zwangsverrentung für Ärzte mit 68 Jahren. Geklagt hat eine im April 1939 geborene Zahnärztin aus Hagen, weil ihr aus Altersgründen ihre Zulassung verfallen ist.

Altersdiskriminierung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll prüfen, ob die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte und -zahnärzte gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Einen entsprechenden Beschluss hat das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 16 KA 117/07) gefasst und dem EuGH vorgelegt. Die Richter müssen nun klären, ob „das europäische Verbot der Altersdiskriminierung die Annahme einer auf allgemeine Lebenserfahrung gestützten Einschränkung der Leistungsfähigkeit als Rechtfertigung einer Höchstaltersgrenze ausschließt“.

Gesetzesänderung geplant

Nach Medienaussagen will die Bundesregierung die starre Altersgrenze für Kassenärzte und -zahnärzte eventuell schon zum 1.1.2009 kippen – dies, obwohl die Chancen im EuGH-Verfahren 50:50 stehen. Das Landessozialgericht Hessen jedenfalls hat in einem ähnlichen Fall einen Verstoß gegen EU-Recht verneint (Az. L 4 KA 32/05). Die Aufhebung der Altersgrenze dürfte auch ein Beitrag für mehr Versorgungssicherheit sein.

Stand: 15. August 2008

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