Ärztenews

Bürgerentlastungsgesetz

Auswirkungen für Ärztinnen und Ärzte ...mehr

Kein Berufsgeheimnis bei Insolvenz

Arzt muss Insolvenzverwalter Patientendaten mitteilen ...mehr

Gutachtertätigkeiten von Klinikärzten

Finanzverwaltung äußert sich ausführlich über die Art der Einkünfte ...mehr

Kassenärztliche Zulassung bei Praxisübernahme

OFD Münster äußert sich in der neuesten Verfügung über die steuerliche Behandlung des Erwerbs kassenärztlicher Zulassungen im Zusammenhang mit der Praxisübernahme ...mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Das Gesetz: Das Bürgerentlastungsgesetz ist eine Gesetzesinitiative zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen. Diverse Entscheidungen und Beschlüsse des BVerfG zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen zwangen den Gesetzgeber, Vorsorgeaufwendungen, namentlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zu einem größeren Teil zum Steuerabzug zuzulassen.

Die wichtigsten Änderungen: Privat oder gesetzlich versicherte Ärztinnen und Ärzte können erstmals ab 2010 gezahlte Beiträge zu privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherungen sowohl für sich selbst als auch für den Ehegatten (Lebenspartner) und für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz dem Basiskrankenversicherungsschutz entspricht. Ebenfalls voll absetzbar sind ab dem Jahr 2010 die Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Beispiele: Der Bund der Steuerzahler hat errechnen lassen, dass gesetzlich versicherte ledige Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 5000 € durch den erweiterten Sonderausgabenabzugknapp 1100 € im Jahr an Steuern sparen können. Für einen verheirateten Arzt als Alleinverdiener mit zwei Kindern kann die Entlastung 270 € im Jahr betragen. Diese ist deshalb geringer, weil der verheiratete Arzt mit Familie bereits weniger Steuern ans Finanzamt entrichten muss. Für selbstständige Ärztinnen und Ärzte, die ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll selbst zahlen, dürften die Entlastungen grob gesprochen doppelt so hoch ausfallen.

Weitere geplante Änderungen: Im Gegenzug – und dies ist der Wermutstopfen an der steuerzahlerfreundlichen Neuregelung – soll der Abzug aller weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen entfallen. Um eine Schlechterstellung zum alten Recht zu vermeiden, soll eine Günstigerprüfung erfolgen. Derzeit in der Diskussion ist die Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten.

Stand: 18. Mai 2009

Home
Sitemap
Kontakt
Schraege
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Tuttlingen 78532 Tuttlingen | Waaghausstraße 21 | Deutschland Work Tel: Work+49 7461 9 66 10 60 | Fax: Fax+49 7461 9 66 10 66 |
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Schwenningen 78054 VS-Schwenningen | Kronenstraße 34 | Deutschland Work Tel: Work+49 7720 6 46 70 | Fax: Fax+49 7720 6 46 33 |
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Dietmar von Döllen, Steuerberatung Webdesign