Ärztenews

Steuergesetzesinitiativen der Bundesregierung im 1. Halbjahr 2010

Was ändert sich für Ärztinnen und Ärzte? ...mehr

Häusliches Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin

Häusliches Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit einer Arbeitsmedizinerin. ...mehr

Laser-Augen-OP als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei

Finanzgericht gibt Augenärzten recht. ...mehr

Kein Zwang zu Billig-Medikamenten für gesetzlich Krankenversicherte

Gesetzlich versicherte Patienten müssen sich nicht auf die Anwendung billigerer Medikamente beschränken. ...mehr

Kein Zwang zu Billig-Medikamenten für gesetzlich Krankenversicherte

Medikamente

Pauschalbehandlung: Auch gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Behandlung mit einem bestimmten Medikament bei einem von ihnen selbst gewählten Augenarzt. Sie müssen sich nicht auf die Anwendung eines billigeren Heilmittels bzw. auf eine von der Krankenkasse vorgegebenen „Pauschalbehandlung“ beschränken (SG Aachen, Urteil v. 11.3.2010 - S 2 (15) KR 115/08 KN).

Der Fall: Im Fall litt ein gesetzlich Versicherter an einer schweren Augenkrankheit. Dafür gab es nur ein bestimmtes Medikament (Lucentis). Die Krankenkasse wollte dem Versicherten jedoch einen Vertragsarzt aufzwingen. Bei diesem bestand die Gefahr, dass dieser ein anderes – günstigeres – Mittel verwende, nämlich „Avastin“. Hierbei handelt es sich um ein Arzneimittel, das nach Auffassung zahlreicher Augenärzte ebenfalls zur Behandlung dieser Krankheit dient. Es ist aber nur für bestimmte Krebserkrankungen und nicht für den augenärztlichen Bereich zugelassen.

Mehrfachverwendung unbedenklich: Nichts einzuwenden hatte das Sozialgericht hinsichtlich des Umstandes, dass der behandelnde Augenarzt der Versicherten – aus Gründen der Kostenersparnis – mit einer Ampulle nicht nur einen Patienten behandelt hat, sondern die Ampulle bei mehreren Behandlungen ganz aufgebraucht hat.

Stand: 15. Mai 2010

Home
Sitemap
Kontakt
Schraege
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Tuttlingen 78532 Tuttlingen | Waaghausstraße 21 | Deutschland Work Tel: Work+49 7461 9 66 10 60 | Fax: Fax+49 7461 9 66 10 66 |
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Schwenningen 78054 VS-Schwenningen | Kronenstraße 34 | Deutschland Work Tel: Work+49 7720 6 46 70 | Fax: Fax+49 7720 6 46 33 |
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Dietmar von Döllen, Steuerberatung Webdesign