Ärztenews

Neue Meldepflichten für Steuergestaltungen und Missbrauchsregelungen

Private Vermögensanlage der Ärzteschaft besonders stark betroffen ...mehr

Streitpunkt

Notfallzimmer im Privathaus ...mehr

Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften

Gewerbliche Infizierung Einkünftequalifizierung und Steuerverfahren ...mehr

Umsatzsteuerpflicht

für Gesundheitsfachberufe ...mehr

Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Schönheitsoperation

Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen. Rund 400.000 Schönheitsoperationen werden nach Angaben der Gesellschaft für ästhetische Chirurgie in Deutschland pro Jahr vorgenommen. Damit drängt sich immer stärker die Frage auf, ob für die Dauer einer Schönheitsoperation ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber besteht.

Ärztinnen und Ärzte sollten ihre Patienten vor einem ästhetischen Eingriff darauf hinweisen, dass Schönheitsoperationen keinen Krankheitsfall darstellen, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch begründen würde.
Begründet wird dies im Wesentlichen durch die mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vom 26.3.2007 in das SGB V eingefügt Vorschrift des § 52 Abs. 2. Danach sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur nicht verpflichtet, derartige Behandlungskosten zu bezahlen, sondern darüber hinaus auch berechtigt, Krankengeld zu versagen. Liegt kein Krankengeldanspruch vor, kann auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch begründet werden.

Stand: 15. November 2007

Home
Sitemap
Kontakt
Schraege
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Tuttlingen 78532 Tuttlingen | Waaghausstraße 21 | Deutschland Work Tel: Work+49 7461 9 66 10 60 | Fax: Fax+49 7461 9 66 10 66 |
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Schwenningen 78054 VS-Schwenningen | Kronenstraße 34 | Deutschland Work Tel: Work+49 7720 6 46 70 | Fax: Fax+49 7720 6 46 33 |
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Dietmar von Döllen, Steuerberatung Webdesign