Anfang dieses Jahres sind zahlreiche Änderungsvorschriften bei der Abschreibung von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern in Kraft getreten. Unter anderem müssen Ärzte betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 € übersteigen, aber nicht mehr als 1000 € kosten, in der Steuererklärung 2008 als Sammelposten über einen festen Zeitraum von fünf Jahren abschreiben.
Ausnahme geringwertige Wirtschaftsgüter: Erleichterte Abschreibungsbedingungen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter – diese können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Darunter fällt auch ein unter Umständen 1.000 € oder mehr kostender Notfallkoffer (BFH 7.9.2000, III R 71/97). Voraussetzung für einen Sofortabzug bei der Steuer ist, dass die darin enthaltenen Geräte bzw. Einzelteile die „Geringfügigkeitsgrenze“ von 150 € nicht übersteigen.
Stand: 13. November 2008





