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Einheitlicher Beitragssatz für Krankenkassen ab 2009

Bundeskabinett setzt nach langen Diskussionen den einheitlichen Beitragssatz für die Krankenkassen endgültig auf 15,5 % fest ...mehr

Neue Organisationsformen ärztlicher Betätigung

Finanzverwaltung äußert sich verbindlich zur steuerlichen Behandlung neuer Organisationsformen sowie zur Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit ...mehr

Notfallkoffer

Der Notfallkoffer eines Arztes als geringwertiges Wirtschaftsgut ...mehr

Kapitalanlagen eines Arztes über seine Praxis

Einordnung von Wertpapieren eines selbständig tätigen Arztes als Betriebsvermögen ...mehr

Notfallkoffer

Arzt

Anfang dieses Jahres sind zahlreiche Änderungsvorschriften bei der Abschreibung von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern in Kraft getreten. Unter anderem müssen Ärzte betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 € übersteigen, aber nicht mehr als 1000 € kosten, in der Steuererklärung 2008 als Sammelposten über einen festen Zeitraum von fünf Jahren abschreiben.

Ausnahme geringwertige Wirtschaftsgüter: Erleichterte Abschreibungsbedingungen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter – diese können im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Darunter fällt auch ein unter Umständen 1.000 € oder mehr kostender Notfallkoffer (BFH 7.9.2000, III R 71/97). Voraussetzung für einen Sofortabzug bei der Steuer ist, dass die darin enthaltenen Geräte bzw. Einzelteile die „Geringfügigkeitsgrenze“ von 150 € nicht übersteigen.

Stand: 13. November 2008

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