Steuernews

Spenden in anderen EU-Staaten absetzbar

EuGH-Urteil zwingt deutsche Finanzämter zur Anerkennung von Spendenleistungen auch an Spendenempfänger in anderen EU-Staaten. ...mehr

Neue Allianz gegen Steueroasen

Finanzminister der 19 OECD-Staaten beschlossen am 23.6.2009 in Berlin weitere Maßnahmen in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. ...mehr

Vorsicht Steuerfalle: Tankkarten können steuerpflichtig sein

Steuerfreie Lohnersatzleistungen des Arbeitgebers erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Hierzu gehören insbesondere Sachbezüge wie Warengutscheine. Solche sind bis zu 44 € im Monat steuerfrei. Hierfür gelten allerdings strenge Formvoraussetzungen. ...mehr

Gestaltungstipps für Lebensversicherungen unter Ehegatten

Für verbundene Lebensversicherungen gelten gesonderte steuerliche Regelungen. ...mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2008

Alljährlich zur Jahresmitte veröffentlicht die Finanzverwaltung die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. ...mehr

Vorsicht Steuerfalle: Tankkarten können steuerpflichtig sein

Aktuelles Urteil: Das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 18.12.2008 - 13 K 2626/07) hat entschieden, dass ein Tankgutschein, auf dem weder die zu tankende Kraftstoffmenge noch die zu tankende Kraftstoffart, sondern nur ein fester Geldbetrag angegeben ist, zu Barlohn führt. Dies gilt selbst dann, wenn der Geldbetrag nicht mehr als 44 € beträgt.

Ansicht der Finanzverwaltung: Der Senat bekräftigt damit die Ansichten der Finanzverwaltung. Diese erkennt Tankkarten nur dann als Sachbezug (und somit nicht als Barlohn) an, wenn auf dem Gutschein die Ware konkret bezeichnet (z.B. 30 Liter Diesel) und kein Höchstbetrag angegeben ist (LStR 8.1).

Vorsicht bei Prepaid-Karten: Viele Mineralölkonzerne geben sogenannte Prepaid-Karten aus, auf
denen sich nur der im Voraus gezahlte Betrag befindet. Erwirbt ein Arbeitgeber solche Karten und verteilt er diese an seine Mitarbeiter, führt dies regelmäßig zu Barlohn.

Stand: 13. Juli 2009

Home
Sitemap
Kontakt
Schraege
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Tuttlingen 78532 Tuttlingen | Waaghausstraße 21 | Deutschland Work Tel: Work+49 7461 9 66 10 60 | Fax: Fax+49 7461 9 66 10 66 |
Logo Dietmar von Döllen Steuerberater - Schwenningen 78054 VS-Schwenningen | Kronenstraße 34 | Deutschland Work Tel: Work+49 7720 6 46 70 | Fax: Fax+49 7720 6 46 33 |
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20
Dietmar von Döllen, Steuerberatung Webdesign